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Was ist bei der Nutzung des SemesterTickets zu beachten?
 | Das SemesterTicket ist ein persönlicher Zeitfahrausweis und ist
nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Studierende,
die bei Kontrollen ohne Lichtbildausweis angetroffen werden, gelten als 'Schwarzfahrer(in)'
und haben € 40,00 Ordnungsstrafe bzw. "Erhöhtes Beförderungsentgelt" zu zahlen. Dies gilt natürlich
auch, wenn das SemesterTicket nicht vorzeigbar ist - in diesem Fall wird
jedoch, wenn später bei einer Geschäftsstelle des VBN oder der DB
nachgewiesen wird, dass man/frau berechtigte(r) Inhaber(in) des
Semestertickets ist, die Ordnungsstrafe auf € 7,00 reduziert.
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 | Das SemesterTicket ist auf eine andere Person nicht übertragbar.
Es gestattet jedoch im VEJ die Mitnahme von zwei Kindern bis 6 Jahre,
im VBN sind Kinder bis 6 Jahre generell frei.
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 | Das SemesterTicket gilt nicht für die städtischen Verkehre
(Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen etc.) in Hamburg, Hannover oder Osnabrück.
Das SemesterTicket ist lediglich für die Fahrt auf den Eisenbahnstrecken
dorthin gültig.
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 | Seit dem Wintersemester 2006/2007 muss das SemesterTicket mit einem eigenen Lichtbild unter der dafür vorgesehenen Folie versehen sein.
Ein Faltblatt ist bei den Hochschulen erhältlich bzw. wird von ihnen verschickt.
Es kann auch beim VBN heruntergeladen werden [PDF,
766 KB].
 | Hierbei kann z. B. auch ein auf Normalpapier ausgedrucktes digitalisiertes Foto
verwendet werden.
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 | Ein Schwarz-Weiß-Bild genügt! (siehe dazu auch unter
Rechtliches)
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 | Das SemesterTicket ist aber weiterhin trotzdem nur in
Verbindung mit einem amtlichen Legitimationspapier (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein) gültig.
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 | Das SemesterTicket (so wie alle anderen VBN-Tickets auch) gilt nicht als Antrittsfahrkarte bei der DB, d.h. wenn ihr über das SemesterTicket-Gebiet hinaus fahrt, ist ein (Anschluss-) Ticket schon vorher
lösen. Ansonsten wird im Zug ein höherer Bordpreis fällig! |
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