www.semesterticket-info.de - Das SemesterTicket im Nordwesten von Niedersachsen
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RechtlichesDie genauen Nutzungsbedingungen des SemesterTickets werden in den Tarifbestimmungen zum SemesterTicket und in den Beförderungsbedingungen des VBN und der Verkehrsunternehmen geregelt.
"Einlaminieren" des SemesterTicket verboten?(2009-10-07) Vor kurzem wurde einem Nutzer des VBN-SemesterTickets das (zusätzlich) einlaminierte SemesterTicket bei einer Kontrolle im Metronom eingezogen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro verlangt. Die Recherche in den Tarifbestimmungen führte zu erheblicher Verwirrung bei der Redaktion von semesterticket-info.de, da sie äußerst kompliziert und scheinbar widersprüchlich formuliert sind. Wir haben daher die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bahnunternehmens an Rechtskundige weitergeleitet, hier ist die Antwort: Das Einlaminieren des VBN-Semestertickets ist nicht erlaubt. Nur das Anbringen der zum VBN-Semesterticket mitgelieferten Schutzfolie (vom VBN missverständlich ebenfalls als "Laminieren" bezeichnet), ist nach den Tarifbestimmungen des VBN zulässig und für die Gültigkeit des Tickets auch erforderlich, wenn das Semesterticket mit einem Lichtbild versehen werden muss. Nach Anhang 1 zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im VBN, Stand 01.03.2009, Bedingungen für das Abonnement SemesterTicket, ist das Semesterticket
Das „Laminieren“ bezieht sich hier nur auf die Verwendung der Schutzklebefolie, die mit dem Semesterticket mitgeliefert wird. Die Anwendung von Klebefolien oder das Einlaminieren, (z.B. mit Laminiermaschinen in Copyshops) ist durch die Tarifbestimmungen der VBN und ihrer Partnerunternehmen grundsätzlich untersagt, dies ergibt sich aus den Tarifbestimmungen
Teilweise untersagen diese Vorschriften das Laminieren, Einkleben und Einschweißen ganz, und teilweise nur das „unerlaubte“. Diese Regelungen sind alle so auszulegen, dass die Verwendung der mitgelieferten VBN-Schutzfolie von diesen Verboten ausgenommen bzw. „erlaubt“ ist. Denn sie ist ja ein von der VBN selbst vorgeschriebener Teil des Semestertickets. Jedes weitere Einschweißen, Laminieren etc. ist dagegen verboten. Daher ist der 2. Satz der Ziff. 13.3.5 der Metronom so zu verstehen, dass nur die Verwendung der VBN-Schutzfolie erlaubt wird, da sie durch „anzuwendende Tarifbestimmungen“ zugelassen ist – alles andere Laminieren etc. jedoch nicht. Zum Schutz der trotz VBN-Schutzfolie recht empfindlichen Semestertickets ist statt Laminieren die Verwendung von Klarsichthüllen zu empfehlen, aus denen sich das Ticket auf Verlangen herausnehmen lässt. Ass. iur. Dipl.-Jur. Thomas Geuken, Geeignete Klarsichthüllen sind z. B. bei den Verkehrsunternehmen erhältlich (eigentlich für Monats- oder SchülerTickets vorgesehen, funktionieren aber auch für SemesterTickets). Was tun, wenn ich mein SemesterTicket schon einlamiert habe?Für den Fall, dass ein Verkleben des eigenen Bildes unter der dafür vorgesehene Folie nicht funktioniert hat oder das das SemesterTicket bereits mit einer Laminierung versehen wurde, tauschen die zuständigen Stellen (Immatrikulationsämter / Studentensekretariate) in der Regel ohne zusätzliche Kosten das SemesterTicket gegen ein neues um. Was tun, ich das "erhöhte Beförderungsentgelt" von 40 Euro bezahlen soll?Ganz wichtig: Sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die Personalien aufnehmen lassen. Die 40 Euro nicht an Ort und Stelle bezahlen. Sobald man die schriftliche Aufforderung erhält, die 40 Euro zu begleichen, damit und dem bis dahin ggf. neu ausgestellten SemesterTicket zu den Verkehrsunternehmen gehen. Dort kann dann das Entgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden, da man zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrausweises (SemesterTickets) war, diesen jedoch lediglich nicht vorzeigen konnte. Zum Foto im SemesterTicketUns erreichte in letzter Zeit häufiger die Frage "Muss das Foto, welches jetzt zusätzlich in das SemesterTicket eingeklebt werden muss, in Farbe sein - oder reicht schwarz-weiss?" Die aktuellen Tarifbestimmungen (Stand 2007-08-01) sagen dazu lediglich, "das SemesterTicket [...] ist vom Inhaber mit einem Lichtbild zu versehen (Ausnahme: In das SemesterTicket der IUB wird das Foto von der Hochschule eingedruckt)". Auch in den allgemeinen Tarifbestimmungen werden keine genaueren Ausführungen zum "Foto" bzw. "Lichtbild" gemacht. In den allgemeinen Tarifbestimmungen des VBN (s.o.) in der aktuellsten, von den VBN-Webseiten herunterladbaren Fassung vom 15.11.2006 (gültig ab 01.01.2007) heißt es:
Das neue SemesterTicket mit einem Foto gilt aber sowieso weiterhin nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis! (Personalausweis, Reisepass) Zur Rechtmäßigkeit des SemesterTickets
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